Leistungsspektrum Gartenpflege und Gestaltung
Lust auf was Neues? Wir bringen frischen Wind in Ihren Garten
FAQ (Häufig gestellte Fragen)
Allgemeine Fragen zum Bereich Gartenpflege und Gestaltung
Welche Leistungen beinhaltet die Gartenpflege? Sind Angebote für mich kostenlos und unverbindlich?
Für diese und weitere Fragen finden Sie hier die passenden Antworten. Einfach auf die Frage klicken und die Antwort erscheint darunter.
Nein, wir pflegen jeden Garten von groß bis klein.
Von April bis November.
Je nach Kundenwunsch, 14-tägig, monatlich oder vierteljährlich.
Rasenpflege, Unkrautentfernung, Rabattenpflege, Pflege der Bodendecker und Sträucher, Heckenschnitt. Zudem entsorgen wir alle dabei anfallenden Gartenabfälle.
Unter Berücksichtigung der Vogelschutzverordnung beginnt der Heckenschnitt ab Ende Juli/Anfang August (Sommerschnitt) und von August bis Ende November. Auf Anfrage auch in den Wintermonaten je nach Gehölzart und Wetterverhältnissen.
- Baumschnitt beginnt generell wenn das Laub abgefallen ist, das heißt die Pflanze hat ihr Wachstum abgeschlossen.
- Der Strauchschnitt ist abhängig von Blütezeitpunkt und Winterhärte der Pflanze. Bei Lohnkunden nach Absprache.
Ja, nach Besichtigung des Objektes/ Baumes.
Beim Pflanzenschutzdienst Bremen oder dem Pflanzenschutzamt in Hamburg.
Ja, allerdings nur auf Lohnbasis.
Der Rechnungsbetrag wird nach Rechnungsstellung oder erteilter Einzugsermächtigung in 12 monatlichen Teilbeträgen bezahlt, welcher zur Mitte des Monats fällig ist.
Selbstverständlich, unsere Mitarbeiter sind ausgebildet oder/ und geschult.
Die Gartenpflege wird i.d.R. von unserem Team übernommen.
Ja, wir planen für Sie, erstellen Terrassen und Wege, legen Teiche an, pflastern Garagenauffahrten, pflanzen Bäume, Sträucher und Stauden, legen Rollrasen aus und säen neue Grünflächen ein, kümmern uns um den Einkauf und Anlieferung von Pflanzen und Materialien.
Planungen sind i.d.R. kostenfrei. Bei der Erstellung von Gartenplänen entstehen je nach Aufwand jedoch Kosten, die bei Erhalt des Auftrages wieder gutgeschrieben werden. Die Pläne bleiben bis zur Auftragserteilung zur Einsicht in unserem Hause.
Grundsätzlich ja, bis auf die Arbeiten die nicht in unserem Leistungsumfang enthalten sind (z.B. Setzen von Stahlmattengitterzäunen).
Sollten Ihnen das Laub oder die Gartenabfälle über den Kopf wachsen, stellen wir gern einen Laub-Big-Bag (kostenpflichtig) zur Verfügung. Für die Kunden der Gehwegreinigung ist die Anlieferung kostenfrei.
Für die Auftragserteilung genügt schon ein Anruf.
Telefon: 0421-165 20 215
Der Vertrag läuft mindestens auf ein Jahr und kann nur 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werden, andernfalls verlängert sich derselbe stillschweigend um ein weiteres Jahr.
In diesem Fall setzen Sie sich mit uns in Verbindung und teilen uns z.B. den neuen Mieter bzw. Eigentümer mit, damit wir ihm ein Übernahmeangebot unterbreiten können. Falls die Vertragsübernahme scheitert, besteht die Möglichkeit zur Auflösung des Vertrages.
Nein, denn um sicher zu stellen, dass Vertragsangelegenheiten nur durch die Vertragspartner vorgenommen/ beauftragt werden, sollten diese in Schriftform und mit Unterschrift erfolgen. Dies dient auch Ihrer Sicherheit.
Ihre Daten werden ausschließlich für die unternehmensinterne Bearbeitung herangezogen.
Ihre Ansprechpartner
Für den Bereich Fußwegreinigung und Winterdienst
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Dann schicken Sie uns über das Kontaktformular eine Nachricht und wir melden uns umgehend bei Ihnen.
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