Wir sorgen für einen sauberen Auftritt
Leistungsspektrum Fußwegreinigung und Winterdienst
Alles was wir Ihnen auf Wegen, Parkplätzen und Straßen in Sachen Reinigung bieten können
FAQ (Häufig gestellte Fragen)
Allgemeine Fragen zum Bereich Fußwegreinigung und Winterdienst
Wie regelmäßig wird der Winterdienst verrichtet? Welches Streugut wird verwendet? Für diese und weitere Fragen finden Sie hier die passenden Antworten. Einfach auf die Frage klicken und die Antwort erscheint darunter.
Die Reinigung findet 1x wöchentlich statt.
Die ersten zwei Angebote (Jahres- und Winterangebot) sind für Sie kostenlos und unverbindlich.
Ja, die Erkennungsschilder dienen einerseits als „Beleg”, dass die Reinigung durch uns übernommen wurde und andererseits zur Erkennung der damit verbundenen Haftungsübernahme.
Nein, sollten Ihnen das Laub oder die Gartenabfälle über den Kopf wachsen, stellen wir gern einen Laub-Big-Bag (kostenpflichtig) zur Verfügung. Für die Kunden der Gehwegreinigung ist die Anlieferung kostenfrei.
Ja. Er wird fachgerecht entsorgt.
Der Winterdienst erfolgt immer nach Bedarf, das bedeutet, dass die Einsätze den Erfordernissen entsprechend eingeleitet werden (Einsätze werden jeweils nach Beendigung des Schneefalls eingeleitet).
Nein, so oft wie nötig, je nach Bedarf.
Ja, denn der vereinbarte Preis im Wintervertrag ist ein Pauschalpreis, bezogen auf die Wintersaison (01.11. – 30.04.). Er ist unabhängig von der Zahl der Einsätze, da wir die Saison über in Bereitschaft stehen und Vorhaltekosten decken müssen, wie z.B. Kauf- und Wartung von Einsatzfahrzeugen, Einkauf und Lagerhaltungskosten für das Salz, die Bereitschaft unserer Mitarbeiter 7 Tage die Woche, 24 Stunden.
Streusalz wird in geringen Mengen eingesetzt.
Aus versicherungstechnischen Gründen ist es erforderlich, dass Verträge über die ganze Saison abgeschlossen werden (01.11.-30.04.).
Wir sind nicht nur in der Gehwegreinigung für Sie tätig. Unsere Profis stehen Ihnen auch gern für Gartenlangzeitpflege, Gartengestaltung, Gartengrundreinigung, Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, Pflasterarbeiten etc. zur Verfügung.
Ja, 95 % unseres gesamten Kundenstammes besteht aus privaten Kunden.
Ja, jede Anfrage wird von uns persönlich vor Ort besichtigt, vermessen und skizziert, um ein individuelles Angebot für Sie zu erstellen. (Eine Terminabsprache ist dafür jedoch nicht nötig!)
Nein, Sie entscheiden sich entweder für das Jahresangebot (wöchentliche Reinigung inkl. Winterdienst) oder das Winterangebot (reiner Winterdienst -> Schnee schieben und streuen).
Besen, Laubsauger und Kehrmaschine.
Wenn Sie sich für uns entscheiden, das heißt einen Vertrag über die festgelegten Flächen abgeschlossen haben, müssen Sie sich um nichts mehr kümmern … das tun wir!
Zur Auftragserteilung genügt ein Anruf bei uns und wir starten die Reinigung zum nächstmöglichen Termin (zum 01.oder 15. eines jeden Monats).
Jahresvertrag: Der Vertrag läuft mindestens auf ein Jahr und kann mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden, andernfalls verlängert sich derselbe stillschweigend um ein weiteres Jahr.
Wintervertrag: Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.11.-30.04. eines jeden Jahres geschlossen und beginnt jeweils am 01.11. eines jeden Jahres wieder, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigung muss bis zum 01.10. vor Beginn der Winterperiode schriftlich eingegangen sein.
Die Abrechnung kann per Rechnung, Lastschrift oder Dauerauftrag erfolgen, wobei sich der Abrechnungszeitraum (z.B. monatlich, viertel-, halb-, jährlich) immer auf das Kalenderjahr bezieht. Bei Kleinstbeträgen erfolgt die monatliche Rechnungsstellung erst ab einem Rechnungsbetrag von 30,00 Euro (bei Lastschriften oder Daueraufträgen ist eine monatliche Zahlung dennoch zulässig). In unserem System setzen wir, falls von Ihnen nicht anders angegeben, auf vierteljährliche Zahlung.
Ja, jedoch nur auf Stundenlohnbasis sog. Lohnarbeiten.
Nichts, außer dass die vertraglich vereinbarten Flächen für unsere Mitarbeiter in der Reinigung frei zugänglich sein müssen.
Ihre Daten werden ausschließlich für die unternehmensinterne Bearbeitung herangezogen.
Nein, denn um sicher zu stellen, dass Vertragsangelegenheiten nur durch den Vertragspartner vorgenommen/ beauftragt werden, sollten diese in Schriftform und mit Unterschrift erfolgen. Dies dient auch Ihrer Sicherheit.
Ja, die Firma Hirsch Reinigung und Service GmbH ist für Personen- oder Sachschäden Haftpflichtversichert (in Höhe von 3.000.000,00 Euro).
Die Vertragsunterlagen enthalten ein Original, welches für Ihre Unterlagen bestimmt ist und zwei Durchschriften. Eine dieser Durchschriften ist für unsere Unterlagen und die andere übersenden wir zum jeweiligen Stadtamt.
Als seriöses Unternehmen schauen wir uns jedes Objekt persönlich vor Ort an, da kein Objekt dem anderen gleicht. Daraufhin bekommen Sie ein Angebot, das individuell auf Sie zugeschnitten ist.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB treten der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft (Nachlassverwalter) mit allen Rechten und Pflichten an die Stelle des Erblassers.
In diesem Fall setzen Sie sich mit uns in Verbindung und teilen uns z.B. den neuen Mieter bzw. Eigentümer mit, damit wir ihm ein entsprechendes Angebot zur Übernahme unterbreiten können.
Falls die Vertragsübernahme scheitert, besteht die Möglichkeit zur Auflösung des Vertrags. Dies kann jedoch nicht kostenfrei erfolgen, da die vereinbarten Preise in den Verträgen aus einer sog. Mischkalkulation bestehen (das Fegen, der Winterdienst, Versicherung, An- und Abfahrt etc.). Darum wird für die Auflösung des Vertrags eine individuelle Gebühr berechnet. Diese Vereinbarung gilt nur für den Jahresvertrag.
Nein, unsere Mitarbeiter erhalten keine derartige Lohnzahlung – ganz im Gegenteil, sie erhalten eine übertarifliche Bezahlung.
Ihre Ansprechpartner
Für den Bereich Fußwegreinigung und Winterdienst
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Dann schicken Sie uns über das Kontaktformular eine Nachricht und wir melden uns umgehend bei Ihnen.
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