FAQ

Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen zum Bereich Fußwegreinigung und Winterdienst

Wie regelmäßig wird der Winterdienst verrichtet? Welches Streugut wird verwendet? Für diese und weitere Fragen finden Sie hier die passenden Antworten. Einfach auf die Frage klicken und die Antwort erscheint darunter.

Wie oft erfolgt die Fußwegreinigung?
Die Reinigung findet 1x wöchentlich statt.
Sind Angebote für mich kostenlos und unverbindlich?
Die ersten zwei Angebote (Jahres- und Winterangebot) sind für Sie kostenlos und unverbindlich.
Werden Erkennungsschilder angebracht und wozu dienen sie?
Ja, die Erkennungsschilder dienen einerseits als „Beleg”, dass die Reinigung durch uns übernommen wurde und andererseits zur Erkennung der damit verbundenen Haftungsübernahme.
Unter welchen Umständen kann die wöchentliche Reinigung entfallen und wird diese nachgeholt?
Bei Gewitter, Unwetter, Sturm, Orkan, Schneefall, starkem Regen bis hin zum Dauerregen etc. entfällt die Reinigung und wird nicht nachgeholt.
Erfolgt eine regelmäßige Entfernung von Unkraut, Gräsern und sonstigem Wildwuchs auf den vereinbarten Flächen?
Ja, diese Dienstleistung basiert auf Kulanz und erfolgt nach eigenem Ermessen.
Setzen Sie Schadstoffe in der Fußwegreinigung ein?
Nein.
Darf ich das zusammengefegte Laub aus dem Garten für den Reiniger auf dem Fußweg deponieren?
Nein, sollten Ihnen das Laub oder die Gartenabfälle über den Kopf wachsen, stellen wir gern einen Laub-Big-Bag (kostenpflichtig) zur Verfügung. Für die Kunden der Gehwegreinigung ist die Anlieferung kostenfrei.
Wird anfallender Straßenkehricht mitgenommen?
Ja. Er wird fachgerecht entsorgt.
Wie oft erfolgt der Winterdienst?
Der Winterdienst erfolgt immer nach Bedarf, das bedeutet, dass die Einsätze den Erfordernissen entsprechend eingeleitet werden (Einsätze werden jeweils nach Beendigung des Schneefalls eingeleitet).
Kommen Sie im Winter auch nur einmal die Woche?
Nein, so oft wie nötig, je nach Bedarf.
Was passiert, wenn kein Wintereinsatz nötig ist? Werden die monatlichen Gebühren dennoch fällig?
Ja, denn der vereinbarte Preis im Wintervertrag ist ein Pauschalpreis, bezogen auf die Wintersaison (01.11. – 30.04.). Er ist unabhängig von der Zahl der Einsätze, da wir die Saison über in Bereitschaft stehen und Vorhaltekosten decken müssen, wie z.B. Kauf- und Wartung von Einsatzfahrzeugen, Einkauf und Lagerhaltungskosten für das Salz, die Bereitschaft unserer Mitarbeiter 7 Tage die Woche, 24 Stunden.
Welche Streumaterialien kommen im Winter zum Einsatz?
Streusalz wird in geringen Mengen eingesetzt.
Übernehmen Sie auch die Haftung bei Sand als Streugut?
Nein.
Muss ich den Winterdienst für eine gesamte Wintersaison beauftragen oder übernehmen sie auch eine Urlaubs- oder Krankheitsvertretung?
Aus versicherungstechnischen Gründen ist es erforderlich, dass Verträge über die ganze Saison abgeschlossen werden (01.11.-30.04.).
Welche zusätzlichen Leistungen, führt der Fußwegservice Hirsch Reinigung und Service GmbH, durch?
Wir sind nicht nur in der Gehwegreinigung für Sie tätig. Unsere Profis stehen Ihnen auch gern für Gartenlangzeitpflege, Gartengestaltung, Gartengrundreinigung, Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, Pflasterarbeiten etc. zur Verfügung.
Kann man bei Ihnen auch als Privatperson Kunde werden?
Ja, 95 % unseres gesamten Kundenstammes besteht aus privaten Kunden.
Haben Sie sich vor der Erstellung des Angebots einen Überblick vor Ort verschafft?
Ja, jede Anfrage wird von uns persönlich vor Ort besichtigt, vermessen und skizziert, um ein individuelles Angebot für Sie zu erstellen. (Eine Terminabsprache ist dafür jedoch nicht nötig!)
Ich habe ein Jahres- und ein Winterangebot erhalten, müssen beide beauftragt werden?
Nein, Sie entscheiden sich entweder für das Jahresangebot (wöchentliche Reinigung inkl. Winterdienst) oder das Winterangebot (reiner Winterdienst -> Schnee schieben und streuen).
Welche Arbeitsmittel kommen bei der Fußwegreinigung zum Einsatz?
Besen, Laubsauger und Kehrmaschine.
Was muss ich als Auftraggeber tun?
Wenn Sie sich für uns entscheiden, das heißt einen Vertrag über die festgelegten Flächen abgeschlossen haben, müssen Sie sich um nichts mehr kümmern … das tun wir!
Ab wann kann die Reinigung beginnen/ wie erteile ich den Auftrag?
Zur Auftragserteilung genügt ein Anruf bei uns und wir starten die Reinigung zum nächstmöglichen Termin (zum 01.oder 15. eines jeden Monats).
Wie lange bin ich an die Verträge gebunden (Kündigungsfrist)?

ahresvertrag: Der Vertrag läuft mindestens auf ein Jahr und kann mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden, andernfalls verlängert sich derselbe stillschweigend um ein weiteres Jahr.

Wintervertrag: Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.11.-30.04. eines jeden Jahres geschlossen und beginnt jeweils am 01.11. eines jeden Jahres wieder, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigung muss bis zum 01.10. vor Beginn der Winterperiode schriftlich eingegangen sein.

Wie erfolgt die Abrechnung?
Die Abrechnung kann per Rechnung, Lastschrift oder Dauerauftrag erfolgen, wobei sich der Abrechnungszeitraum (z.B. monatlich, viertel-, halb-, jährlich) immer auf das Kalenderjahr bezieht. Bei Kleinstbeträgen erfolgt die monatliche Rechnungsstellung erst ab einem Rechnungsbetrag von 30,00 Euro (bei Lastschriften oder Daueraufträgen ist eine monatliche Zahlung dennoch zulässig). In unserem System setzen wir, falls von Ihnen nicht anders angegeben, auf vierteljährliche Zahlung.
Kann ich auch Einzelaufträge erteilen, ohne Vertragsbindung?
Ja, jedoch nur auf Stundenlohnbasis sog. Lohnarbeiten.
Was muss ich als Auftraggeber organisieren?
Nichts, außer dass die vertraglich vereinbarten Flächen für unsere Mitarbeiter in der Reinigung frei zugänglich sein müssen.
Was passiert mit meinen aufgenommenen Daten (Datenschutz)?
Ihre Daten werden ausschließlich für die unternehmensinterne Bearbeitung herangezogen.
Kann ich Vertragsänderungen und Vertragskündigungen auch telefonisch veranlassen?
Nein, denn um sicher zu stellen, dass Vertragsangelegenheiten nur durch den Vertragspartner vorgenommen/ beauftragt werden, sollten diese in Schriftform und mit Unterschrift erfolgen. Dies dient auch Ihrer Sicherheit.
Haben Sie eine Haftpflichtversicherung und in welcher Höhe?
Ja, die Firma Hirsch Reinigung und Service GmbH ist für Personen- oder Sachschäden Haftpflichtversichert (in Höhe von 3.000.000,00 Euro).
Wird die Haftung bei der Stadt/Gemeinde angemeldet?
Ja.
Wie erfolgt die Anmeldung bei der Stadt/Gemeinde?
Die Vertragsunterlagen enthalten ein Original, welches für Ihre Unterlagen bestimmt ist und zwei Durchschriften. Eine dieser Durchschriften ist für unsere Unterlagen und die andere übersenden wir zum jeweiligen Stadtamt.
Warum kann ich Preise für die Reinigung meines Grundstückes nicht telefonisch erhalten?
Als seriöses Unternehmen schauen wir uns jedes Objekt persönlich vor Ort an, da kein Objekt dem anderen gleicht. Daraufhin bekommen Sie ein Angebot, das individuell auf Sie zugeschnitten ist.
Welche Rechte und Pflichten gelten im Falle des Ablebens des Vertragspartners?
Nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB treten der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft (Nachlassverwalter) mit allen Rechten und Pflichten an die Stelle des Erblassers.
Welche Auswirkungen hat ein Umzug/Hausverkauf/Mieterwechsel auf meine Vertragsbindung?
In diesem Fall setzen Sie sich mit uns in Verbindung und teilen uns z.B. den neuen Mieter bzw. Eigentümer mit, damit wir ihm ein entsprechendes Angebot zur Übernahme unterbreiten können.

Falls die Vertragsübernahme scheitert, besteht die Möglichkeit zur Auflösung des Vertrags. Dies kann jedoch nicht kostenfrei erfolgen, da die vereinbarten Preise in den Verträgen aus einer sog. Mischkalkulation bestehen (das Fegen, der Winterdienst, Versicherung, An- und Abfahrt etc.). Darum wird für die Auflösung des Vertrags eine individuelle Gebühr berechnet. Diese Vereinbarung gilt nur für den Jahresvertrag.

Werden Überzahlungen bei Vertragsende zurückerstattet?
Ja.
Erhalten Ihre Mitarbeiter einen Mindestlohn?
Nein, unsere Mitarbeiter erhalten keine derartige Lohnzahlung – ganz im Gegenteil, sie erhalten eine übertarifliche Bezahlung